Aktuelle Informationen aus Anlass der Coronapandemie
Zum Schutz der Allgemeinheit und unserer Belegschaft finden Besprechungen bis auf Weiteres grundsätzlich zunächst telefonisch statt. Soweit eine Besprechung vor Ort erforderlich sein sollte, entscheidet hierüber im Rahmen der zunächst telefonischen Besprechung der zuständige Rechtsanwalt oder Notar.
Beurkundungen finden nach Terminvereinbarung statt. Allerdings können Beurkundungen bei Bedarf auch in Abwesenheit eines Urkundsbeteiligten im Wege der vollmachtlosen Vertretung erfolgen. Es fallen dann lediglich Kosten für die erforderliche Nachgenehmigung an. Unsere Notariatsfachkräfte erteilen Ihnen gerne telefonisch weitergehende Auskünfte und treffen die erforderlichen Vorbereitungen.
Der Zutritt zu unseren Büroräumen kann momentan nur nach vorheriger telefonischer Terminsvereinbarung erfolgen. Wenn Sie bereits einen Termin vor Ort vereinbart haben, klingeln Sie bitte und haben Sie einen Augenblick Geduld. Sie werden hereingebeten.
Bitte bringen Sie keine Kinder oder sonstige Begleitpersonen mit, es sei denn, Sie sind hierauf aus gesundheitlichen Gründen angewiesen.
Wenn Sie uns Unterlagen für telefonische Besprechungen nicht vorab per E-Mail, Telefax oder Post zusenden, sondern persönlich vorbeibringen möchten, werfen Sie diese bitte ausschließlich in unseren Briefkasten. Wenn die Unterlagen hierfür zu umfangreich sind, klingeln Sie bitte. Eine Mitarbeiterin wird die Unterlagen persönlich entgegennehmen. Bitte unterstützen Sie uns in diesen Fällen dadurch, dass Sie anschließend nicht den Anmeldebereich betreten, sondern sich bis zum vereinbarten Besprechungstermin gedulden. Wenn Sie vorab Anmerkungen zu den Unterlagen haben, stehen wir hierfür gerne telefonisch zur Verfügung.