Dr. Geilhof & Partner mbB

Das Mietrecht betrifft sowohl auf Mieter- als auch auf Vermieterseite eines der wichtigsten Bereiche des Lebens: zum einen den Ort, den wir zu unserem Lebensmittelpunk machen: unsere Wohnung und die unserer Familie. Zum anderen unser Eigentum als wirtschaftliche Absicherung, die wir anderen in die Hand geben um diese zu nutzen.

Das Gewerberaummietrecht sichert auf beiden Seiten die wirtschaftliche Existenzgrundlage ab: auf Seite des Mieters ist es der Ort, den er zur Ausübung seines Berufs und zur Grundlage eines gewinnbringenden Unternehmens machen möchte. Auf Vermieterseite ist die Vermietung nicht selten selbst Gegenstand der unternehmerischen Tätigkeit, die er stets voranbringen möchte.

Die rechtliche Gestaltung der Mietverträge und die dadurch erzielte Absicherung ist deshalb für beide Vertragsparteien von enormer Wichtigkeit um sich sorglos dem eigentlichen Mietzweck widmen zu können: dem Wohnen bzw. der Ausübung eines profitablen Betriebes.

Im Streitfall entscheidet die sichere Anwendung der zwingend einzuhaltenden gesetzlichen Regelungen und das Erkennen von rechtlichen Spielräumen, die dann im jeweiligen Einzelfall zugunsten der Mandanten gestaltet werden können, über den Erfolg.

Wir stehen Ihnen deshalb in jeder mietrechtlichen Lebenslage zur Seite: bei der Erstellung und Gestaltung Ihrer Mietverträge, der Überprüfung einseitig vorgegebener Verträge, bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Streitfall und nicht zuletzt auch bei Abwicklung von beendeten oder noch zu beendenden Mietverhältnissen.

Im WEG-Recht sind die Interessen der Eigentümer und der Gemeinschaft nicht weniger brisant: der einzelne Wohnungseigentümer möchte so weit es geht nach Belieben seine Wohnung gestalten und nutzen und dabei so wenig wie möglich von den anderen Eigentümern oder der Eigentümergemeinschaft beeinträchtigt werden. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss dabei jedoch sicherstellen, dass das Objekt im Sinne der Gesamtheit ordnungsgemäß verwaltet wird und für die Nutzung aller erhalten wird. Die wichtigste Grundlage ist dabei die auf das einzelne Objekt zugeschnittene Teilungserklärung! Diese gibt zusammen mit den Vorschriften des WEG-Rechtes der Hausverwaltung alles an die Hand um die Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft vorzubereiten, umzusetzen und ihrer Aufgabe zur wirtschaftlichen Verwaltung des Objektes durch Erstellung der Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen nachzukommen.

Im WEG-Recht beraten und vertreten wir sowohl die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, die Verwalter und auch die einzelnen Eigentümer von der ersten Phase der Teilung des Eigentums, der Ausgestaltung und Erstellung der Teilungserklärung nebst Gemeinschaftsordnung, der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und der Beschlussfassung bis hin zur Anfechtung oder Durchsetzung der gefassten Beschlüsse.  

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Jürgen Wöflein Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Jürgen Wöflein
Eva-Maria Rudewig Anwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Eva-Maria Rudewig