In unserem Tätigkeitsschwerpunkt „Gesellschaftsrecht“ beraten und vertreten wir Unternehmer, Vereinigungen zwischen Unternehmern oder Privatleuten, Gesellschaftsorgane wie Geschäftsführer, Vorstände, Gesellschafterversammlungen oder einzelne unternehmerisch Beteiligte wie Gesellschafter oder Aktionäre. Unser Beratungsspektrum reicht dabei vom Gründungsstadium über den laufenden Betrieb bis hin zur Umwandlung, Nachfolgeplanung, Beratung in der Krise oder Abwicklung einer Gesellschaft.
Bereits bei der Gestaltung der Gründungsverträge stellen wir die Weichen für einen möglichst konflikt- und risikoarmen sowie kosteneffizienten Ablauf der vorgenannten Phasen. Wer ohne fundierte gesellschaftsrechtliche Beratung verhandelt und abschließt, überlässt das wirtschaftliche Ergebnis dem Zufall.
Auch ein guter Vertrag kann Konflikte oder Rechtsstreitigkeiten zwischen Gesellschaft, Gesellschaftsorganen oder Gesellschaftern nicht in jedem Fall verhindern. Wir unterstützen Sie dabei, drohende Konflikte nach Möglichkeit zu vermeiden oder abzuwenden und eingetretene Konflikte einer zügigen, sicheren und für Sie wirtschaftlichen Lösung zuzuführen. Den erforderlichen Rahmen hierfür schaffen wir durch fundierte Analyse des Sachverhalts und der rechtlichen Ausgangslage auf Basis unserer langjährigen, fachanwaltlichen Expertise. Wer seine Karten kennt und dies durch die Unterstützung eines anwaltlichen Spezialisten auch dem Vertragspartner vermitteln kann, verhandelt besser und erzielt bessere Ergebnisse.
Wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder erwünscht ist, unterstützen wir Sie mit dem entsprechenden Know-how auch bei der gerichtlichen Klärung Ihres Anliegens.