Dr. Geilhof & Partner mbB

Erbrecht ist in besonderer Weise herausfordernd, nämlich sowohl rechtlich wie auch wirtschaftlich und nicht zuletzt auch angesichts der emotionalen Auswirkungen auf die Beteiligten wie Erblasser, Erben und Enterbte.

Im Bereich des Erbrechts verfügt unsere Praxis mit einem erfahrenen Fachanwalt und erbrechtlich spezialisierten Notaren über eine besondere Kompetenz sowohl im Hinblick auf die vorsorgende Nachlassplanung wie auch im Hinblick auf die anwaltliche Vertretung in Erbstreitigkeiten.

Die Gestaltung der Nachfolge erfolgt - nach der Analyse der erbrechtlichen Ausgangssituation - auf der Grundlage der Interessen und Wünsche des Mandanten durch die Formulierung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Ehegattentestamente und Erbverträge). Aber auch im Wege der vorweg genommen Erbfolge durch lebzeitige Schenkungen können Streitigkeiten unter den Erben verhindert und steuerliche Belastungen vermieden oder zumindest reduziert werden. Lassen Sie Sich durch uns hierzu gerne beraten.

Erbrechtliche Konflikte sind vielfältig. Schon die Frage, wer überhaupt und gegebenenfalls mit welchem Anteil geerbt hat, kann hochstreitig sein und muss dann im Erbscheinverfahren geklärt werden. Nicht selten sind die Mitglieder einer Erbengemeinschaft uneinig über die Verwaltung, Nutzung und Aufteilung des Nachlasses. Im Falle der Enterbung eines gesetzlichen Erben geht es häufig um die Abwehr bzw. die Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Wir vertreten Sie hierbei sachkundig und engagiert.

Wir betreuen Sie:

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Markus Plettenberg Anwalt für Erbrecht
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Jürgen Wöflein Anwalt für Erbrecht
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