Dr. Geilhof & Partner mbB

In unserem Tätigkeitsschwerpunkt „privates Bauchrecht“ beraten und vertreten wir Bauunternehmen und Handwerksbetriebe, Architekten und Ingenieure, Bauträger sowie öffentliche, gewerbliche oder private Auftraggeber insbesondere beim Abschluss von Verträgen, bei der Vertragsabwicklung sowie bei außergerichtlichen oder gerichtlichen Konflikten z. B. bei Nachträgen, Bauzeitverzögerungen, Mängeln, Bauschäden, der Rechnungsstellung oder Mehrkosten.

„Mangelfreies Bauen gibt es nicht“, ist eine oft zu hörende, landläufige Meinung. Manches, was aus der technischen Sicht des Baufachmanns einwandfrei ist, ist rechtlich ein Mangel, und manches rechtlich kein Mangel, worüber der Baufachmann verzweifelt die Hände über dem Kopf zusammenschlägt.

Gute Vertragsgestaltung und kluges Forderungsmanagement sowohl während als auch nach der Bauphase sind daher der Fokus unserer anwaltlichen Beratung. Wo möglich, lassen wir Rechtsstreitigkeiten zwischen den Baubeteiligten erst gar nicht entstehen. Dort, wo Konflikte entstanden sind, unterstützen wir Sie dabei, diese einer zügigen, sicheren und für Sie wirtschaftlichen Lösung zuzuführen. Den erforderlichen Rahmen hierfür schaffen wir durch fundierte Analyse des Sachverhalts und der rechtlichen Ausgangslage auf Basis unserer langjährigen, fachanwaltlichen Expertise. Wer seine Karten kennt und dies durch die Unterstützung eines anwaltlichen Spezialisten auch dem Vertragspartner vermitteln kann, verhandelt besser und erzielt bessere Ergebnisse.

Wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder erwünscht ist, unterstützen wir Sie mit dem entsprechenden Know-how auch bei der gerichtlichen Klärung Ihres Anliegens.

Wir betreuen Sie:

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Dr. Tarik El-Shabassy Anwalt für Baurecht, privates
Dr. Tarik El-Shabassy
Eva-Maria Rudewig Anwalt für Baurecht, privates
Eva-Maria Rudewig