Dr. Geilhof & Partner mbB

In unserem Tätigkeitsschwerpunkt „Architektenrecht“ beraten und vertreten wir Architekten, Ingenieure und Bauherren, etwa bei der Gestaltung von Architekten- oder Ingenieurverträgen, bei der Vertragsabwicklung, nach Vollendung der Vertragsleistungen im Rahmen der Rechnungsstellung, bei Mängeln, Bauschäden oder Mehrkosten.

„Der Architekt haftet immer“, lautet eine häufig zu hörende polemische Zuspitzung der baurechtlichen Rechtsprechung. Letztere erlegt dem am Bau beteiligten Architekten / Ingenieur weitreichende Haupt- und Nebenpflichten bei der Planung und Überwachung eines Bauvorhabens auf. Häufig kommt es bei Baumängeln noch weit nach Ablauf des üblichen Zeitrahmens von fünf Jahren nach Vertragsende zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Architekt / Ingenieur und Bauherrn, auch ohne vertragliche Vereinbarung der Leistungsphase 9.

Gute Vertragsgestaltung und kluges Forderungsmanagement sowohl während als auch nach der Bauphase sind daher der Fokus unserer anwaltlichen Beratung, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Architekt / Ingenieur und Bauherrn optimalerweise gar nicht erst entstehen zu lassen, ansonsten aber einer zügigen, sicheren und für Sie wirtschaftlichen Lösung zuzuführen. Den erforderlichen Rahmen hierfür schaffen wir durch fundierte Analyse des Sachverhalts und der rechtlichen Ausgangslage auf Basis unserer langjährigen, fachanwaltlichen Expertise. Wer seine Karten kennt und dies durch die Unterstützung eines anwaltlichen Spezialisten auch dem Vertragspartner vermitteln kann, verhandelt besser und erzielt bessere Ergebnisse.

Wo eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder erwünscht ist, unterstützen wir Sie mit dem entsprechenden Know-how auch bei der gerichtlichen Klärung Ihres Anliegens.

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Dr. Tarik El-Shabassy Anwalt für Architektenrecht
Dr. Tarik El-Shabassy