Service

Das Mandantengespräch

Das Beratungsgespräch

Zu Beginn eines jeden Mandats steht das Beratungsgespräch. Sie lernen Ihren Anwalt perönlich kennen und schildern in aller Ruhe Ihr Anliegen. Ihr Anwalt wird die durch Sie zur Verfügung gestellten Unterlagen durchsehen und wo nötig gezielt nachfragen. Auf diese Weise erarbeiten wir gemeinsam den Sachverhalt, der Sie zu uns geführt hat. Gemeinsam erörtern wir Ihre Zielvorstellungen. Sodann schlägt Ihnen Ihr Anwalt die rechtlichen Schritte vor, die zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich sind. Das muß nicht immer die gerichtliche Auseinandersetzung sein: Oftmals sind außergerichtliche Einigungen - etwa im Hinblick auf die zukünftige Zusammenarbeit von Geschäftspartner - sachgerechter oder die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens sind im Verhältnis zu den Kostenrisken zu gering.

Die Kosten

A propos Kosten: Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich seit dem 01.07.2004 nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und ist dementsprechend gesetzlich festgelegt (weiterführende Informationen zur Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorars finden Sie unter www.brak.de). Daneben besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, etwa in Form einer Pauschale oder eines Zeithonorars. Im Klageverfahren trägt in der Regel (anders im Arbeitsgerichtsverfahren) der Unterlegene die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Partei, die den Rechtsstreit gewinnt. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherungen das Kostenrisiko. In jedem Falle gibt Ihnen Ihr Anwalt Auskunft über Kostenrisiken und die voraussichtliche Höhe seines Honorars. Auch das gehört zu einer umfassenden Beratung.
©Trebaxa Company | Impressum