Dr. Geilhof & Partner mbB
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Das Beratungsgespräch

Zu Beginn eines jeden Mandats steht das Beratungsgespräch. Sie lernen Ihren Anwalt persönlich kennen und schildern in aller Ruhe Ihr Anliegen. Ihr Anwalt wird Ihre Unterlagen durchsehen und wo erforderlich gezielt nachfragen. Auf diese Weise erarbeiten Sie gemeinsam den Sachverhalt, der Sie zu uns geführt hat. Gemeinsam erörtern Sie Ihre Zielvorstellungen. Sodann schlägt Ihnen Ihr Anwalt die rechtlichen Schritte vor, die zur Durchsetzung Ihrer Interessen erforderlich und / oder sinnvoll sind. Das muss nicht immer die gerichtliche Auseinandersetzung sein. Oftmals sind außergerichtliche Einigungen - etwa im Hinblick auf die weitere Zusammenarbeit von Geschäftspartnern - sachgerechter und kostengünstiger oder die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Verfahrens sind im Verhältnis zu den Kostenrisiken zu gering.

Wenn Sie zum ersten Mal zu uns kommen, bringen Sie am besten gleich den ausgefüllten Aufnahmebogen zum Beratungstermin mit. Sie können den Bogen in unserem Servicebereich herunterladen. Wenn wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich vertreten sollen, benötigen wir eine Vollmacht von Ihnen. Das entsprechende Formular finden Sie ebenfalls in unserem Servicebereich. Bringen Sie am besten die unterschriebene Vollmacht gleich zum Beratungstermin mit. Das gilt besonders dann, wenn Sie selbst in Vertretung für eine andere Person zu uns kommen.

Soweit Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, bringen Sie bitte die Versicherungsscheinnummer zum Beratungsgespräch mit. Soweit Sie bereits eine Deckungsanfrage an den Versicherer gerichtet haben, bringen Sie bitte auch die vom Versicherer vergebene Schadennummer mit.

Schließlich empfehlen wir, auch Verträge, sonstige Unterlagen und Schriftverkehr, die Ihren Fall betreffen können, zum Termin mitzubringen.

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Kosten

Das Honorar des Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Weiterführende Informationen zur Höhe des gesetzlichen Anwaltshonorars finden Sie unter www.brak.de. 

Daneben besteht die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant, etwa in Form einer Pauschale oder eines Zeithonorars. In zivilgerichtlichen Verfahren mit Ausnahme der arbeitsgerichtlichen Verfahren  hat in der Regel die unterlegene Partei der anderen Partei die gerichtlichen Kosten zu erstatten, oft auch die außergerichtlichen Kosten. In strafrechtlichen Gerichtsverfahren erstattet die Staatskasse die Kosten, soweit der Angeklagte freigesprochen wird. Oft übernehmen Rechtsschutzversicherer das Kostenrisiko. Gerne übernehmen wir in die Deckungsanfrage an den Versicherer für Sie.

Bei geringem Einkommen bzw. Bezug von Sozialleistungen haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe. Beantragen Sie bitte in diesem Fall vor dem Erstberatungsgespräch Beratungshilfe bei Ihrem zuständigen Amtsgericht und bringen Sie den vom Amtsgericht ausgestellten Berechtigungsschein zum Termin mit. Das Antragsformular nebst Merkblatt erhalten Sie in unserem Servicebereich. Die aktuellen Sprechzeiten der Beratungshilfestellen bei den Amtsgerichten fragen Sie bitte im Internet oder telefonisch beim jeweiligen Amtsgericht ab.

Ihr Anwalt gibt Ihnen Auskunft über die Kostenrisiken und die voraussichtliche Höhe seines Honorars in Ihrem Fall. Auch das gehört zu einer umfassenden Beratung.